Arbeitnehmer
Für viele Menschen ist der Arbeitsplatz existenziell wichtig. Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Personalabbau – vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Arbeitsrecht.
Wir stehen an Ihrer Seite und behalten bei unserer Beratung stets auch die Auswirkungen auf Ihre Familie sowie Ihre berufliche Zukunft im Blick. Bei Kündigungen und Aufhebungsvertragsverhandlungen kommt es eben nicht nur auf Abfindungen an, sondern auf die weitere berufliche Zukunft, die psychische Belastung durch ein solches Verfahren und die Auswirkungen auf eigentlich Unbeteiligte wie Partner und Kinder.
Das nötige juristische Knowhow dafür hat unser Kanzleigründer als Autor in Standardwerken zum Kündigungsschutz bewiesen. Doch ebenso wichtig für Mandanten ist die mehr als 30-jährige Erfahrung mit Menschen in Krisen am Arbeitsplatz.
Gremien
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Beratung von Betriebsräten und Personalräten, quasi als externe Rechtsabteilung der Gremien. Von uns erhalten Arbeitnehmervertreter die strategische Beratung bei Sozialplänen, Massenentlassungen, Restrukturierungen und betrieblichen Veränderungsprozessen, damit sie die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten können.
Wir kennen nicht nur das Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht oder Tarifvertragsrecht, wir kennen vor allem auch die betriebliche Realität. Wir stehen den Gremien daher mit der richtigen Taktik beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen zur Seite, vertreten in Einigungsstellen und begleiten die Einführung neuer Arbeitszeitregelungen oder IT-Modelle, insbesondere auch beim Einsatz künstlicher Intelligenz.
Rettungsdienstrecht in der Praxis
- Arbeitsbereitschaft
- Bereitschaftsdienst
- Blaulichtfahrt
- Dienstplan
- Dokumentation
- Freiheitsberaubung
- Garantenstellung
- Kompetenzen
- Leitstelle
- Medikation
- Notarzt
- RTW
- Schweigepflicht
- Sonder- und Wegerechte
Das Rettungsdienstrecht wird in Deutschland nur von wenigen Juristen ausgeübt. Im Vordergrund stehen dabei Fragen der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Rettungsdienstmitarbeiter gegenüber Patienten. Unsere Kanzlei verfügt in diesem Bereich über langjährige Erfahrung. Wir verstehen unsere Mandanten, weil unsere Praktiker selbst aus dem Rettungsdienst kommen. Uns müssen Sie Ihren Job nicht erklären.
Bei Ermittlungen gegen Rettungsdienstmitarbeiter stehen wir daher unseren Mandanten nicht nur mit dem nötigen rechtlichen Sachverstand zur Seite, sondern mit unserer praktischen Erfahrung.
Besondere Expertise hat unsere Kanzlei in allen Fragen des Arbeitsrechts im Rettungsdienst. Mit Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung vor dem Hintergrund unterschiedlichster Tarifverträge (DRK-TV, AVR-Caritas, AVR-Diakonie, TVöD) kennen wir uns bestens aus und sind bundesweit beratend tätig.
Rettungsdienstmitarbeiter, die sich ungerechtfertigter Abmahnungen oder Kündigungen ausgesetzt sehen, verhelfen wir zu ihrem Recht.
Sozialrecht
Menschen im Mittelpunkt
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitsförderung
- Sozialhilfe
- Grundsicherung
- Rehabilitation
- Teilhabe behinderter Menschen
- Pflegeversicherung
- Arbeitsunfall
- Wegeunfall
- Behinderung
Das Sozialrecht ist ein sehr komplexer Rechtsbereich, aber eben ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und regelt die soziale Sicherung in unserem Land.
Für viele Betroffene sind die Vorschriften und Zuständigkeiten aber bedauerlicherweise schwer verständlich und wenig durchschaubar. Allein zwölf verschiedene Sozialgesetzbücher sagen alles über das Paragrafendickicht des Sozialrechts.
Hier sind wir Wegweiser und Ratgeber.
Bei Fragen rund um Arbeitslosengeld, Sperrzeiten, gesetzliche Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitsunfall, Erwerbsunfähigkeit oder Wegeunfall steht Ihnen unser Sozialrechtler Sieghart Böhme dabei fachkundig zur Seite.
Auch im Versicherungsrecht wie bei privaten Kranken- und Lebensversicherungen ist er der richtige Ansprechpartner.
Verkehrsrecht
- Arbeitnehmerhaftung
- Regress
- Bußgeld
- Blitzer
- Rettungswagen
- Blaulicht und Martinshorn
- Linksabbieger
- Sonderrecht
- Wegerecht
- Totalschaden
- Führerscheinentzug
Wenn es im Notfalleinsatz kracht, soll fast immer der Einsatzfahrer Schuld gewesen sein. Unfälle mit Einsatzfahrzeugen verursachen oft sehr hohe Kosten. Das Problem sind die Sonder- und Wegerechte, die im Notfalleinsatz gelten. Wir wickeln diese speziellen Unfallmandate (mit den Versicherungen) für die Rettungsdienstanbieter ab und stehen Ihnen bei der Entwicklung eines effektiven Schadensmanagements zur Verfügung.
Ein anderer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Verteidigung von Berufskraftfahrern und Lkw-Fahrern, denen oftmals bei Verkehrsverstößen auch arbeitsrechtliche Sanktionen drohen. Eng mit dem Bereich Arbeitsrecht verzahnt, vertreten wir bundesweit betroffene Fahrzeugführer. Dabei arbeiten wir oft in enger Absprache mit dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz und der GUV-Fakulta.
